Wien, 08.11.2022 – Seit Frühjahr 2021 bemühte sich die Ärztekammer Wien darum, die Bewilligung und damit die einzigartigen Erfolge des Wiener Lifebrain Labors im Bereich der qualitativ hochwertigen COVID-19 PCR-Tests auf rechtlichem Wege zu Fall zu bringen. Nun hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in einer schriftlich ergangenen Entscheid­ung den endgültigen Schlussstrich unter den seit eineinhalb Jahren schwelenden Rechts­streit gezogen. Nach dem Verwaltungsgericht Wien hat auch der Österreichi­sche Verwaltungsgerichtshof die von der Ärztekammer eingebrachte außerordentliche Revision vollinhaltlich als „unbegründet“ zurückgewiesen. Die Bewilligung sei seitens der Wiener Landes­regier­ung als zuständiger Sanitätsbehörde zu Recht erteilt worden; die von der Ärztekammer verlangte „Bedarfsprüfung“ sei zu keinem Zeitpunkt erforderlich gewesen. Darüber hinaus sei der Ärztekammer Wien gar keine Parteistellung zugestanden – sie hätte daher überhaupt keine Beschwerde einbringen dürfen. Das Lifebrain Labor, mit bis zu 800.000 PCR-Tests pro Tag Wiens größte und wichtigste Stütze während der Corona-Pandemie, ist damit in jeder Hinsicht bestätigt. Die Ärztekammer Wien muss die Kosten der Verhandlung tragen; eine weitere Revision ist nicht möglich.