08.11.2022

Verwaltungsgerichtshof zieht Schlussstrich: Klagen der Ärztekammer Wien gegen Lifebrain endgültig abgewiesen

Das Wiener PCR-Analytik-Erfolgsprogramm gewinnt auch in der letzten Instanz gegen die Ärztekammer Wien
Lifebrain-Labor © © Lifebrain/ Christian Husar

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Wien, 08.11.2022 – Seit Frühjahr 2021 bemühte sich die Ärztekammer Wien darum, die Bewilligung und damit die einzigartigen Erfolge des Wiener Lifebrain Labors im Bereich der qualitativ hochwertigen COVID-19 PCR-Tests auf rechtlichem Wege zu Fall zu bringen. Nun hat der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in einer schriftlich ergangenen Entscheid­ung den endgültigen Schlussstrich unter den seit eineinhalb Jahren schwelenden Rechts­streit gezogen. Nach dem Verwaltungsgericht Wien hat auch der Österreichi­sche Verwaltungsgerichtshof die von der Ärztekammer eingebrachte außerordentliche Revision vollinhaltlich als „unbegründet“ zurückgewiesen. Die Bewilligung sei seitens der Wiener Landes­regier­ung als zuständiger Sanitätsbehörde zu Recht erteilt worden; die von der Ärztekammer verlangte „Bedarfsprüfung“ sei zu keinem Zeitpunkt erforderlich gewesen. Darüber hinaus sei der Ärztekammer Wien gar keine Parteistellung zugestanden – sie hätte daher überhaupt keine Beschwerde einbringen dürfen. Das Lifebrain Labor, mit bis zu 800.000 PCR-Tests pro Tag Wiens größte und wichtigste Stütze während der Corona-Pandemie, ist damit in jeder Hinsicht bestätigt. Die Ärztekammer Wien muss die Kosten der Verhandlung tragen; eine weitere Revision ist nicht möglich.

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„Es war für uns von allem Anfang an schwer verständlich, weshalb die Ärztekammer Wien ihre Hauptaufgabe, den gesundheitlichen Schutz der Menschen in Wien, hintangestellt hat, um primär ihre Klientel vor neuen Anbietern auf dem Labormarkt zu schützen“, erklärt Univ. Prof. Dr. Michael Havel. „Und das zu einer Zeit, wo überall sonst im Lande die COVID-19-Testkapazitäten zusammengebrochen sind, und einzig Wien mit dem ‚Alles gurgelt!‘-Programm der Pandemie erfolgreich Paroli bieten konnte.“ Zur Erinnerung: Das Lifebrain Labor in Wien Penzing / Baumgartner Höhe hatte mit Startpunkt Dezember 2020 in kürzester Zeit Europas größtes, modernstes und qualitativ hochwertigstes COVID-19-Labor errichtet – mit Rekordzahlen von über 460.000 PCR-Tests pro Tag (Jan/Feb 2022) und Bestwerten in allen nationalen und internationalen Qualitätsvergleichen.
 
„Rückblickend überwiegen der Stolz auf das Geleistete, und vor allem die Dankbarkeit in Bezug auf unsere stellenweise mehr als 1.700 hochengagierten Mitarbeiterinnen und Mitar­beitern, die dies alles erst möglich gemacht haben“, erinnert sich Michael Havel. „Für mich ist es komplett unverständlich, wie die Ärztekammer Wien mit einer derartigen Hartnäckigkeit auf die Behinderung des von ganz Europa als Goldstandard geschätzten Lifebrain Labors hinarbeiten konnte. Denn: Wäre der Bewilligungsbescheid aufgehoben worden, hätte Österreichs bedeutendstes COVID-19-Labor in der Hochphase der Pandemie nicht betrieben werden dürfen!“
 
Die Vorwürfe und der Urteilsspruch im Detail
Im Mai 2021 hatte die Ärztekammer Wien Beschwerde gegen den von der MA 40 erlassenen Bescheid vom 22. April 2021 eingebracht. Mit diesem Bescheid erhielt das Lifebrain Labor die offizielle Bewilligung seitens der Stadt Wien als Krankenanstalt (selbstständiges Ambulatorium für Labordiagnostik zur Durchführung von Tests und Analysen zum Nachweis von COVID-19 Erregern und Antikörpern).
 
„Die wesentlichen Vorwürfe der Kämmerer haben sich in Luft aufgelöst“, erklärt Mag. Harald Strahberger, Counsel bei Wolf Theiss Rechtsanwälte: „Die Behauptungen der Ärztekammer: Selbst in der Hochphase der Pandemie gebe es keinen Bedarf am Lifebrain-Labor. Und das Labor sei unrechtmäßig errichtet worden, da nie eine Bedarfsprüfung durchgeführt wurde. Diese hätte laut Ärztekammer zwingend aufgrund der sozialversicherungsrechtlichen Erstattungsfähigkeit der Testkosten stattfinden müssen. Der Österreichische Verwaltungsgerichts­hof hat diese Vorhaltungen aber ebenso wie davor schon das Verwaltungsgericht Wien (Juli 2021) rundweg abgewiesen.“
 
Die Argumentation im Detail:
  • Die Lifebrain PCR-Analysen werden nicht von den Krankenversicherungsträgern getragen, sondern ausschließlich aus dem COVID-19-Krisenbewältigungsfonds des Bundes finanziert – es handelt sich also um keine sozialversicherungsrechtlich erstattungsfähigen Leistungen.
  • Es bestand daher nie die Notwendigkeit einer Bedarfsprüfung.
  • Trotzdem könne man aus der positiven Bewältigung der Pandemie in Wien – im Gegensatz zu anderen Bundesländern – die Relevanz von Lifebrain ableiten.
  • Der Status des Lifebrain Labors als selbstständiges Ambulatorium ist voll rechtskräftig.
  • Die Parteistellung der Ärztekammer Wien war nicht gegeben – sie hätte gar nicht erst Beschwerde erheben dürfen.
Das Urteil des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofs finden Sie im Anhang.

Die weiteren Perspektiven für PCR-Testungen für Wien
Trotz der aktuell rückgängigen Zahlen bei COVID-19 Infektionen rät Univ. Prof. Michael Havel zur Vorsicht: „Es werden laufend neue Mutationen des Virus bekannt. Noch kann nicht abgesehen werden, welche Auswirkungen diese auf die Infektionslage in diesem Herbst und Winter haben werden“.
 
Havels Appell an die Politik: „Vieles deutet darauf hin, dass schon jetzt die Dunkelziffer bei Infektionen sehr hoch ist. Das bedeutet: Klare Strategien zu entwickeln, auf Basis der aktuell nicht repräsentativ verfügbaren Daten, ist ein Ding der Unmöglichkeit. Wir erachten es daher als extrem wichtig, dass die notwendige Infrastruktur für flächendeckende COVID-19 PCR-Tests aufrechterhalten und rasch wieder aktivierbar bzw. nach oben hin skalierbar sein muss. COVID-19 ist noch lange nicht zu Ende. Davor darf die Gesundheitspolitik ihre Augen nicht verschließen.“
 
 
Weitere Informationen
Florian Faber                                                 
alpha_z Kommunikationsberatung              
florian.faber@alpha-z.at                               
Tel: 0664-3819502
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Lifebrain-Labor
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